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Die Liegenschaftssteuer wurde in den 1940er-Jahren zur Abgeltung der Infrastrukturaufwendungen des Gemeinwesens eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Objektsteuer, die auf dem vollen Wert von Grundstücken in Privateigentum berechnet wird, ohne dass die darauf lastenden Schulden berücksichtigt werden, diese also nicht in Abzug gebracht werden können.
Gebühren wurden eingeführt – Liegenschaftssteuer blieb bestehen: Heute erfolgt die Abgeltung der Infrastrukturaufwendungen nach dem Verursacherprinzip mittels Anschluss- und Grund-gebühren (bspw. für Strom, Wasser & Abfall). Trotzdem blieb die Liegenschaftssteuer bestehen. Damit werden Grundstückeigentümer/innen doppelt zur Kasse gebeten.
Die Kantone ZH, SZ, GL, ZG, SO, BL und AG verzichten auf die Erhebung einer Liegenschaftssteuer. Im Kanton LU wurde sie auf Begehren einer Volksinitiative per 2015 abgeschafft.
Im Kanton Bern ist die Liegenschaftssteuer eine fakultative Gemeindesteuer. Das heisst, die Erhebung ist für die Gemeinden freiwillig. Den Steuersatz können sie, bis zu einem Maximum von 1,5 ‰ des amtlichen Grundstückwerts, selbständig festlegen. In Thun liegt der aktuelle Liegenschaftssteuersatz bei 1,2 ‰.
Im Jahr 2020 wurden im Kanton Bern sämtliche nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke neu bewertet. Die Folge in der Stadt Thun: Ein durchschnittlicher Anstieg um 26,78% der amtlichen Werte von Wohneigentum.
Die Höhe der Liegenschaftssteuern ist abhängig von zwei variablen Faktoren: Dem durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzten amtlichen Wert einerseits sowie dem durch die Gemeinde festgelegten Steuersatz anderseits. Mit der Neubewertung der amtlichen Werte hat sich eine der beiden Variablen massgeblich verändert. Die Konsequenz: Eine kalte Steuererhöhung um 2,49 Mio. CHF für Thunerinnen und Thuner.
Für Fairness bei der Liegenschaftsbesteuerung: Um das steuerliche Gleichgewicht wiederherzustellen, ist der Satz der Liegenschaftssteuer nun ebenfalls anzupassen. Davon profitieren auch Mieter/innen: Mit einer fairen Festsetzung der Liegenschaftssteuer bei gleichbleibender steuerlicher Belastung müssen die Wohnungsmieten durch die Eigentümer/innen nicht erhöht werden.
Das Ziel der Initiative ist es, die aufgrund der allgemeinen Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke resultierende steuerliche Mehrbelastung zu kompensieren und den Liegenschaftssteuersatz auf 1,0 ‰ anzupassen. Der Stadt Thun entstehen dadurch keine Verluste – im Gegenteil: Bei Annahme der Initiative verbleiben immer noch rund 0,5 Mio. CHF mehr in der Stadtkasse als vor der allgemeinen Neubewertung.
Grundsätzlich erachten die Initianten die Erhebung von Liegenschaftsbesteuern als überholt, weil diese Kosten mit der Entrichtung von Gebühren bereits abgegolten werden. Allerdings sind sie sich der finanzpolitischen Bedeutung bewusst. Mit dem heutigen Steuersatz von 1,2 ‰ fliessen jährlich rund 12 Mio. CHF in die Thuner Stadtkasse. Eine vollständige Abschaffung wäre mit einschneidenden Verzichten oder gar einer Erhöhung der Gemeindesteuer verbunden. Das ist nicht im Interesse der Initianten.